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Ausbildung/Schwimmen

Warnstufe 2 der Corona-Verordnung aktiv

Veröffentlicht: 30.11.2021
Autor: Schwimmausbildung

Schwimmen ab sofort nur unter 2G+

Mit in Kraft treten der neuen Corona-Verordnung am 1.12 gilt nun 2G+ für den Sport in Innenbereichen. Das heißt für alle die in der Wasserwelt schwimmen, müssen geimpft oder genesen sein mit einem gültigen, negativen Corona-Testnachweis einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Std.).

Zusätzlich gibt es nun eine FFP2-Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich, unter 14 Jahren reicht eine medizinische Maske.

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