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BOS-Sprechfunker -digital- (Niedersachsen) (Nr.: 2025-0018)

Status
zahlreiche freie Plätze vorhanden
Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
(einzureichen bis 20.10.2025)
  • Mindestalter 16 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG aus- und fortgebildet werden:
  • BOS-Sprechfunker -digital- (Niedersachsen)
Inhalt
  • Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines Funkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung. Sprechfunkgeräte sind Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen und regelmäßige, eigenständige Fortbildungen im Sprechfunkbereich. Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOSFunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
Ziele

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS- Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen der Länder und des Bundes.

Veranstalter
Ortsgruppe Langenhagen
Verwalter
Axel Remus (Kontakt)
Veranstaltungsort
DLRG-Wasserrettungsstation Langenhagen, Bothfelder Str., 30851 Langenhagen, Han
Termine
2 Termine insgesamt
22.11.25 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - DLRG-Wasserrettungsstation Langenhagen
23.11.25 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr - DLRG-Wasserrettungsstation Langenhagen

Adresse(n):
DLRG-Wasserrettungsstation Langenhagen : 30851 Langenhagen, Han, Bothfelder Str.
Meldeschluss
09.11.2025 22:00
Teilnehmerzahl
Maximal: 15
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 45,00 € für Teilnehmergebühr
  • -40,00 € für Zuschuss Mitglieder OG Langenhagen
Mitzubringen sind

DLRG Einsatzkleidung

BOS Digitalfunkgerät (HRT)

Schreibunterlagen

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Prüfungen:

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Dokumente

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